Gesetzgebung in Deutschland
Rauchmelderpflicht
Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" ist seit dem Jahr 2000 für die Brandschutzaufklärung im privaten Wohnraum aktiv – mit der Unterstützung der Feuerwehren, Schornsteinfeger und Versicherungen bundesweit. So hat sich allmählich das Bewusstsein der Bevölkerung und damit auch der politischen Entscheider dahingehend geändert, Rauchmelder als wirkungsvolle Lebensretter wahrzunehmen.
Heute haben bereits 9 Bundesländer (Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt) eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Details zu den Gesetzgebungen in den einzelnen Bundesländern und die entsprechende Umsetzungsfristen finden Sie hier im Anschluss.
Gesetzgebung
Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zu Grunde: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Ab 1.1.2011 besteht in Schleswig-Holstein die Rauchmelderpflicht!
Schleswig-Holstein (2004)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010 (Änderung vom 12.12.08)
Texte, Bilder und Videos mit freundlicher Genehmigung von www.rauchmelder-lebensretter.de Für weitere und intensivere Informationen besuchen Sie bitte den genannten Link
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