Notfalltelefax für Hörgeschädigte

Notfallfax für Hörgeschädigte

Ende 1999/Anfang 2000 wurde die Aktion "Notfall-Telefax 112" vom Deutschen Schwerhörigenbund e. V. ins Leben gerufen. Die Intension kam zustande, da hör- und sprachgeschädigte Menschen im Prinzip gar nicht so richtig im bundesdeutschen Notrufsysten integriert waren.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 14 Millionen schwerhörige und ertaubte Menschen. Dazu kommen noch einmal gut 80.000 Gehörlose und die vielen Sprachgeschädigten. 1,5 Millionen dieser Betroffenen können nachweislich nicht mehr telefonieren. Im Fall eines Notfalls sind sie entweder auf die Hilfe anderer angewiesen oder bleiben hilflos ihrem Schicksal überlassen.

Die Vermittlung des Fax-Notrufs

In den Leitstellen sind heute Notrufabfragen eingerichtet, die mit den herkömmlichen Telefonanlagen nicht mehr zu vergleichen sind. Das sind überwiegend schon reine PC-gesteuerte Anlagen, die nicht so ohne weiteres geändert werden können.

Wenn also ein Notruf aufläuft, weiß der Disponent vor dem Abfragen noch nicht, um was für einen Notruf es sich handelt. Er sieht lediglich im Display die Rufnummer des Notrufsuchenden. Nach dem Abfragen hört er das bekannte Signal des Faxgerätes. Sofort muss er dann das Gespräch - zum Beispiel über eine Zieltaste - auf das eigens dafür reservierte Faxgerät vermitteln. Das ist zwar nicht das Ideale, aber hat auch einen Vorteil. Der Disponent weiß nun, dass da ein Faxanruf über Notruf kommt und somit wird er sich gleich um das eingehende Fax kümmern. Es kann somit nicht übersehen oder vergessen werden und wird, wie eine telefonischer Notruf, sofort bearbeitet.

Das Verfahren

Grundsätzlich, so war von kompetenter Seite immer wieder zu erfahren, ist der faxfähige Notruf über 112 und 110 rein technisch gesehen kein Problem. Einzige Voraussetzung ist jedoch, dass die Leitstelle über ISDN-Technik verfügt. Diese moderne Technik ist heute so gut wie in allen bundesdeutschen Leitstellen Einzug vorhanden. Mit der analogen Technik 73 war es dagegen in der Tat nicht möglich, eingehende Notfall-Telefaxe zu bearbeiten.


Vorschau eines Notfallfaxes

Die Verfahrensweise bei der Entgegennahme eines Notfall-Telefax ist die Handvermittlung vom Telefon auf ein Telefaxgerät. Automatische Faxweichen, so wie sie hörgeschädigte Menschen von ihren Telefon-/Telefax-Kombigeräten her kennen, finden in der Leitstellentechnik keine Anwendung, weil alle eingehenden Notrufe verbal von den Disponenten abgefragt werden müssen.

Nähere Informationen erhalten Sie auch hier: www.notfall-telefax112.de

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